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Nie wieder IVS: Welche Unternehmensform solltest du wählen?

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Post by Nanna Aagaard

Im April 2019 beschloss das dänische Parlament die Abschaffung der Unternehmergesellschaften (IVS). Seit dem 15. Oktober 2021 gibt es diese Unternehmensform nicht mehr. Doch was bedeutete das für bestehende IVS-Gesellschaften, und welche Alternativen gibt es für neue Unternehmer?

Der Grund für die Abschaffung war das hohe Betrugsrisiko, das mit dieser Unternehmensform verbunden war. Die Zahl der Betrugsfälle war deutlich höher als erwartet, und die Steuerrückstände bei IVS lagen fast doppelt so hoch wie bei Einzelunternehmen. Die Regelungen wurden als zu leicht auszunutzen und zu schwer zu kontrollieren angesehen.

Die Abschaffung der IVS

Seit Januar 2014 konnten Unternehmer eine IVS gründen und verwalten. Doch im Februar 2019 legte die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser Gesellschaftsform vor. Die letzte Möglichkeit zur Gründung eines IVS war der 8. April 2019. Bereits am darauffolgenden Tag wurde das Gesetz verabschiedet.

Bestehenden IVS wurde eine Frist von zwei Jahren eingeräumt, um ihr Unternehmen umzuwandeln oder zu schließen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist um sechs Monate verlängert. Seit dem 15. Oktober 2021 können IVS nicht mehr bestehen. Unternehmen, die bis dahin nicht umgewandelt oder geschlossen wurden, wurden zwangsaufgelöst.

Was bedeutet Zwangsauflösung?

Bei einer Zwangsauflösung übernimmt die dänische Handelsbehörde das Unternehmen und veräußert alle seine Vermögenswerte – vergleichbar mit einer Zwangsversteigerung. Das bedeutet für die Eigentümer den Verlust ihrer gesamten Arbeit, ihrer Rechte und ihres Vermögens.

Um eine Zwangsauflösung zu vermeiden, hatten Unternehmer zwei Möglichkeiten: entweder ihr IVS in eine andere Gesellschaftsform umzuwandeln oder es aufzulösen.

Die Umwandlung eines IVS in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) erfordert ein Stammkapital von 40.000 DKK. Diese Summe wurde im Zuge der IVS-Abschaffung von 50.000 DKK auf 40.000 DKK gesenkt, um den Übergang zu erleichtern. Zudem wurde 2020 beschlossen, dass eine Bewertung durch einen Gutachter oder einen Wirtschaftsprüfer nicht mehr notwendig ist.

Die Schließung eines Unternehmens erfordert hingegen weniger Aufwand. Unternehmer müssen eine Liquidationsbilanz erstellen, sich von steuerlichen und behördlichen Pflichten abmelden und den Prozess bei der Handelsbehörde und dem Finanzamt melden. Die Schließung ist die günstigere Lösung, sofern der Unternehmenswert 40.000 DKK nicht übersteigt.

Was bedeutet das Ende der IVS?

Die IVS war eine attraktive Gesellschaftsform für Start-ups, da sie nur eine Einlage von 1 DKK erforderte und die Eigentümer nicht persönlich hafteten. Geplant war, dass IVS-Unternehmer 25 % ihres Jahresgewinns ansparen, bis sie 50.000 DKK erreicht hatten, um in ein ApS umgewandelt zu werden.

Allerdings wurde die IVS häufig für Betrug genutzt, da es keine Unternehmenssteuerpflicht gab. Das schuf zahlreiche Möglichkeiten zur Umgehung von Steuerzahlungen. Diese Lücken führten letztendlich zur Abschaffung der IVS.

Doch welche Unternehmensformen stehen Gründern heute zur Verfügung?

Die verbleibenden Unternehmensformen

Hier ein Überblick von den kleinsten bis zu den größten Gesellschaftsformen:

PMV: 

Eine kleine, persönlich geführte Nebenerwerbsfirma. Die jährliche Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht liegt bei 50.000 DKK. PMVs haben keine Registrierungspflicht für Mehrwertsteuer und dürfen nicht international handeln.

Einzelunternehmen:

Ein Einzelunternehmen hat einen einzigen Eigentümer, der persönlich haftet. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung, und die Registrierung ist kostenlos.

Interessentschaft (I/S):

Ein I/S ist eine Gesellschaft mit mindestens zwei Eigentümern. Sie kann sowohl von Privatpersonen als auch von anderen Unternehmen gehalten werden. In den meisten Fällen haften die Gesellschafter persönlich.

ApS: 

Eine ApS ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der das Risiko auf das Unternehmensvermögen beschränkt ist. Die Gründung kostet 40.000 DKK, und es ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Dänemark.

A/S: 

Größere Unternehmen werden oft als A/S geführt. Hier haften die Aktionäre nur in Höhe ihrer Aktien. Die Gründung erfordert jedoch ein Mindestkapital von 400.000 DKK.

P/S: 

Ein P/S ist eine Mischform, bei der ein Komplementär (oft ein ApS) voll haftet, während weitere Aktionäre mit begrenztem Risiko beteiligt sein können.

Welche Unternehmensform passt zu dir?

Wenn du gründen möchtest, kann es schwierig sein, die passende Unternehmensform zu wählen. Hier einige Empfehlungen:

  • Ist es eher ein Hobby? Dann starte mit einer PMV.
  • Willst du die Möglichkeit haben, das Unternehmen hauptberuflich zu betreiben, aber mit geringem Risiko? Dann wähle ein Einzelunternehmen.
  • Bist du bereit, dein Unternehmen ernsthaft aufzubauen und Kapital zu investieren? Dann gründe ein ApS.

Die anderen Gesellschaftsformen werden meist erst relevant, wenn dein Unternehmen größer wird.

Viel Erfolg mit deinem Start-up! Wir sind gespannt, was du auf die Beine stellst.

Team pensopay

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