Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Acquiring-Vereinbarung zu erhalten? Für eine Online-Zahlungslösung benötigen Sie zwei Dinge: ein Zahlungs-Gateway und eine Acquiring-Vereinbarung – beides erhalten Sie bei pensopay.
Die Acquiring-Vereinbarung wird über eine sogenannte Acquirer-Bank abgeschlossen. Pensopay übernimmt diesen Prozess für Sie, sodass Sie keine eigene Suche durchführen müssen. Sie müssen lediglich eine Anfrage bei uns einreichen: https://dashboard.pensopay.com/register – wir kümmern uns um den Rest.
Damit wir die Acquiring-Vereinbarung erstellen können, muss Ihr Webshop unter anderem die Vorschriften der Verbraucherschutzbehörden, von Visa & Mastercard sowie das EU-Kaufrecht erfüllen. Die Anforderungen finden Sie unten aufgeführt:
1. Kontaktinformationen
Ihre Webseite muss mindestens eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse entweder am oberen oder unteren Rand anzeigen. Alternativ ist auch eine separate Kontaktseite mit diesen Informationen ausreichend.
2. Rechtliche Unternehmensangaben
Der Firmenname, die Rechtsform, die Unternehmensadresse und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder CVR-Nummer) müssen auf Ihrer Webseite klar sichtbar sein. Wir empfehlen, diese Informationen in der Fußzeile Ihrer Seite zu platzieren, sodass Kunden sie leicht finden können. Alternativ können sie auch auf einer Kontakt- oder „Über uns“-Seite untergebracht werden.
3. Transparente Preisangaben
Die tatsächlichen Preise für Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich aller Steuern, Gebühren und sonstigen Kosten, müssen auf Ihrer Webseite angegeben sein. Falls der Gesamtpreis nicht im Voraus berechnet werden kann, sollte angegeben werden, wie dieser ermittelt wird.
B2B-Hinweis: Für B2B-Geschäfte dürfen Preise auch ohne Mehrwertsteuer angezeigt werden.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB sollten Informationen zu Versandmethoden, einem 14-tägigen Widerrufsrecht, einer 2-jährigen Gewährleistung gemäß geltendem Kaufrecht und der Regelung enthalten, dass Zahlungen erst bei Versand der Ware abgebucht werden. Mehr dazu hier.
Weitere Details:
A) Widerrufsrecht
Kunden haben das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. In diesem Fall muss der Webshop den vollständigen Betrag, einschließlich Versandkosten, zurückerstatten. Die Kosten für die Rücksendung der Ware können dem Kunden jedoch auferlegt werden.
B) Gewährleistungsfrist
Gemäß Kaufrecht haben Kunden eine 2-jährige Gewährleistungsfrist. Diese kann nicht verkürzt werden, es sei denn, das Produkt ist von Natur aus nicht für eine längere Haltbarkeit ausgelegt.
5. Datenschutzrichtlinien
Ihr Webshop muss den Schutz der Privatsphäre im Internet gewährleisten und klarstellen, dass Kundendaten nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist für die Abwicklung einer Transaktion erforderlich.
Wenn Sie Ihre AGB über unseren Generator erstellt haben, ist die Datenschutzerklärung bereits enthalten. Alternativ können Sie hier eine eigene Datenschutzerklärung erstellen.
6. Transparenz
Ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss direkt von der Startseite aus erreichbar sein.
7. Checkout-Prozess
Vor dem Abschluss einer Bestellung muss der Kunde die Möglichkeit haben, ein Kästchen mit „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ anzukreuzen. Die AGB sollten dabei anklickbar sein, sodass der Kunde sie einsehen kann.
Verwenden Sie Shopify? Hier finden Sie eine hilfreiche Anleitung.
8. Sichtbare Visa- und Mastercard-Logos
Diese sollten sowohl auf der Startseite als auch im Zahlungsfenster angezeigt werden. Die Logos können hier heruntergeladen werden.
9. Domain des Webshops
Das Unternehmen, das den Webshop betreibt, muss als Inhaber der Domain eingetragen sein. Dies kann einfach über DK-Hostmaster.dk erfolgen, falls es sich um eine .dk-Domain handelt.
A) Für andere Domains (.eu/.com/.nu usw.) müssen Sie Dokumente vorlegen, die zeigen, dass das Unternehmen der registrierte Inhaber der Domain ist. Dies kann z. B. eine Rechnung oder ein Screenshot aus dem Kundenkonto beim Hosting-Anbieter sein, der den Firmennamen und die Domain anzeigt.
B) Einzelunternehmen sind von dieser Anforderung ausgenommen, sofern der Name des Unternehmers als Domaininhaber eingetragen ist.
Falls eine Änderung erforderlich ist, erfahren Sie hier mehr.
Team pensopay